Bedingungen und Finanzierung
- Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin arbeite ich selbstständig und bin seit 2001 im Besitz der Praxisbewilligung Basel-Stadt.
- Versäumte und nicht 24h vorher abgesagte Termine werden nach Vereinbarung verrechnet.
- Seit August 2022 ist bei mir eine Abrechnung über die Grundversicherung auf Anordnung möglich (sog. Anordnungsmodell).
- Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt. Für Fragen in diesem Zusammenhang stehe ich gerne zur Verfügung.
- Eine Abrechnung über die ambulante Zusatzversicherung ist derzeit leider nicht möglich.
- Selbstverständlich ist auf Wunsch eine private und damit auch anonyme Abrechnung (ausserhalb des Medizinalsystems) möglich. Ich berechne meine Tätigkeit nach Zeitaufwand und orientiere mich dabei an den Tarifen der Föderation Schweizer PsychologInnen (FSP).